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Miet- und Geschäftsbedingungen

Vertragsparteien
Der Mietvertrag wird ausschließlich zwischen dem Mieter und der Stingray Rentals, LLC als Vermieter geschlossen.

Vertragsschluss
Die Mietanfrage erfolgt direkt bei dem Vermieter per E-Mail oder Fax durch den Mieter, der für die Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden und seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Eingangsbestätigung der Mietanfrage bei dem Vermieter ist kein verbindlicher Vertrag.
Der Vermieter sendet dem Mieter einen unterzeichneten Mietvertrag zu, an den der Vermieter eine Woche gebunden ist. Der Mietvertrag kommt durch die Rücksendung des gegengezeichneten Mietvertrags und Begleichung der Anzahlung zustande. Eine Abänderung des Mietvertrages ist nach Erhalt nur noch möglich, wenn der Vermieter ausdrücklich zustimmt. Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich; das Reiserecht findet keine Anwendung.

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Internetseite.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht zutreffen, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.

Bezahlung
• 20% des Mietpreises sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Rücksendung des Vertrages fällig. Der Betrag kann auf das angegebene Konto in Deutschland per Überweisung, in Form eines U.S. Schecks, money order or PayPal erfolgen.
• Die Restsumme (80% des Mietpreises), Endreinigung, Steuern sowie Sicherheitskaution sind spätestens 4 Wochen vor Mietantritt zur Zahlung fällig.
• Erfolgt die Buchung innerhalb 4 Wochen vor Mietantritt ist der gesamte Betrag, sofern nicht anders vereinbart, sofort in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, ohne den Mieter extra darüber benachrichtigen zu müssen.

Nebenkosten
Der Mietpreis versteht sich zuzüglich Endreinigung, Strom- und eventl. Telefonkosten. Sollte der Mieter den zur Verfügung gestellten Grill ungereinigt hinterlassen, wird eine Reinigungsgebühr von USD 35 fällig. Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr und Poolreinigung sind grundsätzlich Bestandteil des Mietpreises.

Sicherheitskaution
Die Kaution ist mit der Restsumme zur Zahlung fällig. Sie wird unverzinst ca. vier Wochen nach Beendigung der Mietzeit vom Vermieter nach Abzug der Nebenkosten erstattet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung etwaiger vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere, berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Die Erstattung erfolgt üblicherweise auf ein anzugebendes Bankkonto in Deutschland oder in Form eines U.S. Schecks.

Preisänderungen
Die auf der Webseite angegebenen Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Im Mietvertrag festgehaltene Preise sind verbindlich, sofern der Preis nicht aufgrund neuer Angaben (wie z.B. zusätzliche Gäste), geänderter Steuern und/oder staatlicher Abgaben, oder wegen eines Rechenfehlers neu kalkuliert werden muss.

Wohnrecht
Nur im Mietvertrag angemeldete Personen haben das Recht die Villa Mirasol zu bewohnen. Werden nicht angemeldete und nächtigende Personen angetroffen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos und ohne Erstattung des gezahlten Mietpreises zu kündigen. Eventuell notwendig werdende Einzelübernachtungen (z.B. kurzfristiger Besuch) müssen der Hausverwaltung vor Ort gemeldet werden.

Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder beweglichen Sachen. Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht der Eltern bei mitreisenden Kindern. Dies gilt für den gesamten Bereich der angemieteten Immobilie und ganz speziell für den Poolbereich. Der Mieter kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängel nur verlangen, wenn der Vermieter diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhe, Streik, Seuchen, Naturereignisse oder Ungezieferplage sind ausgeschlossen.

Stornierung durch Mieter
Der Mietvertrag kann jederzeit vor Reisebeginn durch den Mieter gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Je nach Kündigungszeitpunkt fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis zu 31 Tage vor Reiseantritt: 20% des Mietpreises
• Stornierung innerhalb 30 Tage vor Reiseantritt: 100% des Mietpreises
Rückerstattungen bei Reiserücktritt oder vorzeitiger Abreise aufgrund von widriger Wetterbedingungen werden nicht gewährt. Dies gilt auch im Falle von Hurrikans.
Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

Stornierung durch Vermieter
Sollte die Villa Mirasol durch höhere Gewalt nicht zur Verfügung stehen, so ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu stornieren. In diesem Fall ist die geleistete Anzahlung komplett zurückzuzahlen. Dies gilt ebenso für während der Mietzeit auftretende gravierende Schäden, die das Haus unbewohnbar machen und der Mieter daher vorzeitig aus dem Objekt ganz oder vorübergehend ausziehen muss. (Ein beschädigter oder fehlender Poolkäfig wird wohlgemerkt nicht als gravierender Schaden anerkannt, da das Haus selber bewohnbar ist.) Der Vermieter wird nach Möglichkeit eine äquivalente oder bessere Ersatzunterkunft anbieten. Sollte sich der Mieter dagegen entscheiden, so wird ihm der Anteil des Mietpreises erstattet, der den gebuchten Zeitraum ab dem Auszugstermin abdeckt. Weitergehende Forderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.

Sorgfaltspflicht und Schäden
Der Mieter verpflichtet sich die Villa Mirasol pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden oder Mängel dem Verwalter vor Ort unverzüglich zu melden. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Diese Schäden werden wertmäßig erfasst und mit der Kaution verrechnet, sofern sie nicht mit dem Verwalter vor Ort verrechnet wurden. Die Kaution übersteigende Beträge werden vom Mieter übernommen und unverzüglich überwiesen. Er haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung. Der Mieter verpflichtet sich im Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.

Abhilfe bei Mängeln
Weist das Haus aus Sicht des Mieters Mängel auf, so muss er sich unverzüglich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass keine etwaigen Ansprüche (Minderung) geltend gemacht werden können. Bautätigkeiten in der Nachbarschaft oder gelegentlicher Ausfall der Strom- und Wasserversorgung werden ausdrücklich nicht als Mangel anerkannt.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere der Verlust der Anzahlung bei Stornierung, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

An- und Abreise
Die Villa Mirasol steht am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10 Uhr zurückgegeben werden. Sofern möglich, berücksichtigt der Vermieter besonderen Wünsche hinsichtlich anderer An- und Abreisezeiten. Diese müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr erhoben.
Der Mieter verpflichtet sich, zu den vorgesehenen Check-In und Check-Out-Terminen mit der Hausverwaltung im Haus zu sein. Die Termine werden Vorort vereinbart.

Weitere Bedingungen
• Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Die Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Größere Reinigungsmaßnahmen, insbesondere des Teppichs, gehen zu Lasten des Mieters.
• Im Haus hat das Rauchen aus Rücksicht auf andere Mieter zu unterbleiben. Das Rauchen auf der Terrasse und anderen Außenbereichen ist gestattet.
• Haustiere sind nicht gestattet.
• Der Poolservice hat Zugang zum Poolbereich und die Türen des Poolkäfigs sind daher unverschlossen zu halten.
• Der Gartenservice hat Zugang zur Garage und Garten. Der Rasen wird alle 1-2 Wochen (je nach Saison) gemäht.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist im Hinblick auf eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Fort Myers, Florida, USA, vereinbart.

Gültigkeit
Die Miet- und Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15. Oktober 2009 und bleiben bis auf weiteres gültig. Etwaige Altregelungen sind unwirksam.

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